- Attraktive Anlage
- fester Zinssatz
- Laufzeit 7 oder 8 Jahre
NachrangEinlage
Bei der nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch, ohne Kündigung, am Ende der Laufzeit. Sie erhalten eine feste Verzinsung, die jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital, aufgrund der festen Zinszahlungen, stets eine positive Entwicklung auf.
Laufzeit und Konditionen:
Laufzeit | 7 Jahre | 8 Jahre |
---|---|---|
Zinssatz | 3,10 % | 3,25 % |
Mindestanlagebetrag 50.000 Euro | ||
Jährliche Zinszahlung zum 31.12. bzw. bei Fälligkeit | ||
Verfügbarkeit am Ende der Laufzeit |
Ihre Vorteile
- Nachrangige Einlage vom Verwahrentgelt ausgenommen
- Automatische Fälligkeit zum Laufzeitende
- Keine Kursschwankungen
- Feste Verzinsung
Bei weiteren Fragen zu unserer Anlage oder zum Abschluss sind unsere Beraterinnen und Berater gerne für Sie vor Ort da!
1. Produktbeschreibung
Die NachrangEinlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage. Sie ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar.
2. Anlageziele und Anlagestrategie
Die nachrangige Einlage richtet sich an Kunden, die an einer festverzinslichen Anlage interessiert sind und für eine höhere Verzinsung bereit sind, die Nachrangigkeit der Anlage in Kauf zu nehmen (siehe Ziffer 4).
3. Produktdaten
Anlagebetrag: mindestens 50.000 Euro
Verzinsung: 3,10 % pro Jahr (7 Jahre Laufzeit) | 3,25 % pro Jahr (8 Jahre Laufzeit)
Zinsgutschrift: jährlich zum 31.12. bzw. bei Fälligkeit
Laufzeit: 7 Jahre | 8 Jahre
Verfügbarkeit: am Ende der Laufzeit
4. Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/Einlagensicherung
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Einlage auf Euro lautet.
5. Verfügbarkeit
Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Es besteht kein Recht auf eine vorzeitige Verfügung. Die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs an die Bank, ihre Tochterunternehmen und bestimmte Unternehmen, an denen die Bank beteiligt ist, und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
6. Verzinsung
Die Verzinsung ist fest vereinbart. Sie wird jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahresausgezahlt
7. Szenariobetrachtung
Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarkts weist das eingezahlte Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.
8. Kosten
Die Kontoführung ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.
9. Besteuerung
Die Zinszahlungen unterliegen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.
10. Sonstiges
VR Bank Metropolregion Nürnberg eG, Am Tullnaupark 2, 90402 Nürnberg Tel. 0911 2370-0, info@vr-teilhaberbank.de, www.vr-teilhaberbank.de
Dieses Dokument bietet wesentliche Informationen über das angebotene Produkt. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Es kann und soll die vertraglichen Vereinbarungen nicht ersetzen, aus denen sich die konkreten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben.