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Ehepaar schneidet Pflanzen zurück

WachstumsGeld

Mit WachstumsGeld legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. WachstumsGeld bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen. Außerdem können Sie einen individuellen Zugriff auf Ihre Geldanlage vereinbaren.

Wachstumsgeld im Überblick

So funktioniert WachstumsGeld

Legen Sie Ihr Geld als WachstumsGeld an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Individuellen Zugriff vereinbaren

Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.

Konditionen

Laufzeit 7 JahreZinssatz p.a.
1. Jahr1,40 %
2. Jahr1,50 %
3. Jahr1,60 %
4. Jahr1,70 %
5. Jahr1,80 %
6. Jahr2,10 %
7. Jahr2,50 %

weitere Bedingungen

  • Sonderzinsvereinbarung für 7 Jahre, danach Weiterführung als Spareinlage mit 3 monatl. Kündigungsfrist
  • Zinskapitalisierung jährlich ab Anlage
  • Kündigungssperrfrist: 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Betrag: mind. 1.000 EUR
  • Teilverfügungen sind möglich

So funktioniert's

Beantragen Sie das Wachtumsgeld direkt online. Der Abschluss ist für alle möglich, die bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, und auch für alle neuen Kundinnen und Kunden.

 

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FAQ`s zum WachstumsGeld

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit

Sie können Ihr Geld bis zu sieben Jahre in WachstumsGeld anlegen.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende des vereinbarten Staffelzinses.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer