Berufsunfähigkeitsversicherung

Finanziell abgesichert vom ersten Tag an mit den Berufsunfähigkeitsversicherungen

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie vor Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig werden. Sie bietet Ihnen finanzielle Sicherheit ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit – und das unabhängig von den gesetzlichen Regelungen. Die BerufsunfähigkeitsPolice sichert Sie gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab und Ihre Beiträge werden ausschließlich dafür verwendet. Möchten Sie diese Absicherung mit einer Altersvorsorge oder einem Hinterbliebenenschutz kombinieren, ist die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die richtige Wahl für Sie.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Individuelle Absicherung mit den Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen unseres Versicherungspartners werden Ihren individuellen Anforderungen gerecht. Sie bieten Ihnen Schutz vom ersten Tag an, überall auf der Welt und ohne dass Sie im Leistungsfall auf eine niedriger qualifizierte Tätigkeit ausweichen müssen. Im Fall einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie monatliche Rentenzahlungen – selbst dann, wenn Sie eine mit Ihrem Beruf vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten. Und verändert sich Ihre Lebenssituation beispielsweise durch Heirat oder die Geburt eines Kindes, können Sie – solange keine Berufsunfähigkeit besteht – die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.  

Verständlich erklärt: Berufsunfähigkeitsversicherung

Quelle: R+V Lebensversicherung AG (Stand: Juni 2022)

Alle Informationen zu den drei Produktvarianten

  classic comfort premium
  ab 24,62 EUR1 ab 28,36 EUR1 ab 38,71 EUR1
Zahlung BU-Rente Nach 18 Monaten Rückwirkend ab Beginn der BU Rückwirkend ab Beginn der BU
Keine abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf Ja Ja Ja
Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit Ja Ja Ja
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit wählbar Nein Ja Ja
Sofortleistung bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall Nein Ja Ja
Zusätzliche Leistung im Fall der Pflegebedürftigkeit Nein Nein Ja
Sofortkapital bei Berufsunfähigkeit (12 Monatsrenten) Nein Nein Ja
Steuerfreie Ablaufleistung optional optional optional

1Pro Monat, Eintrittsalter 18 Jahre, BG A (z. B. Student der Wirtschaftsinformatik), Endalter 67 Jahre, 1.000 Euro Monatsrente, Nichtraucher

BerufsunfähigkeitsPolice: Inflationsschutz auf Wunsch inklusive

Die BerufsunfähigkeitsPolice sichert Sie gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Sollten Sie berufsunfähig werden, zahlt Ihnen die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zusätzlich können Sie eine dynamische Beitragsanpassung und/oder eine garantierte Rentensteigerung einschließen. Mit dieser Dynamik gleichen Sie durch regelmäßige Beitragssteigerungen die Inflation aus. Gleichzeitig erhöht sich dadurch auch Ihre Berufsunfähigkeitsrente. Diese Anpassung endet, wenn der Fall einer Berufsunfähigkeit eintritt. Mit der garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente auch im Leistungsfall jährlich.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Risikoabsicherung und Vorsorge miteinander verbinden

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung schließen Sie in Verbindung mit einer Renten- oder Risikolebensversicherung ab. Die Versicherungsdauer und die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente können Sie dabei ganz individuell entsprechend Ihrer persönlichen Situation vereinbaren. Um im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihre Einkommensverluste auszugleichen, können Sie eine laufende Rentenzahlung mitversichern. Diese erhalten Sie im Falle der Berufsunfähigkeit bis maximal zum Ablauf der Versicherungsdauer. Zusätzlich übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann Ihre Beitragszahlungen für die Renten- oder Risikolebensversicherung.

Berufsunfähigkeits-Airbag mit Leistungsdynamik (BUZ-Airbag)

Sie haben eine Renten- oder Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Dynamik kombiniert? Dann empfehlen wir Ihnen, zusätzlich den BUZ-Airbag zu vereinbaren. Denn sollten Sie als Berufstätiger berufsunfähig werden, übernimmt Versicherung die Beitragszahlung des kompletten Vertrages und erhöht die Beiträge der Hauptversicherung jährlich entsprechend des im Airbag vereinbarten Dynamiksatzes. Die jährlichen Steigerungen können Sie zwischen 1 und 10 Prozent in 1-Prozent-Stufen wählen. Die Dynamisierung wirkt der Inflation entgegen und sorgt so dafür, dass Sie auch im Rentenalter gut versorgt sind bzw. Ihre Hinterbliebenenabsicherung inflationsgeschützt ist.

Grafik: Funktionsweise des BUZ-Airbags
Quelle: R+V Lebensversicherung AG

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie lange erhalte ich die Berufsunfähigkeitsrente?

Sie erhalten die monatlichen Rentenzahlungen für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit – längstens bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.

Gilt meine Berufsunfähigkeitsversicherung auch während meines Auslandsaufenthaltes?

Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet weltweit Schutz und gilt auch bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Beruf wechsele?

Von einem Berufswechsel bleibt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung unberührt. Allerdings sollten Sie bei einer Erhöhung Ihres Jahreseinkommens über eine mögliche Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente nachdenken.

Wozu werden die von der R+V erwirtschafteten Überschüsse genutzt?

Haben Sie eine Beitragsverrechnung vereinbart und es wurden Überschüsse erwirtschaftet, reduzieren sich Ihre Beiträge. Alternativ können Sie eine verzinsliche Ansammlung vereinbaren. Dann werden erwirtschaftete Überschüsse verzinslich angelegt und nach Ende der Versicherungsdauer oder im Todesfall steuerfrei an Sie bzw. Ihre Erben ausgezahlt. Eine weitere Möglichkeit ist der BU-Bonus, bei dem Sie im Leistungsfall eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Welche besonderen Anpassungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes haben Beamte?

Beamte können ihren Versicherungsschutz ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen – zum Beispiel, wenn sie in die nächsthöhere Besoldungsgruppe aufsteigen, oder wenn sie aus dem Beamtenverhältnis in ein sozialversicherungsrechtliches Anstellungsverhältnis wechseln. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst darf dabei keine medizinischen Gründe haben.