- Bedarfsgerechte Leistungen als Privatpatient
- Hochwertige Vorsorge
- Flexible Wechseloptionen
Private Krankenversicherung
GesundheitsKonzept
Mit der privaten Krankenvollversicherung können Sie einen Versicherungsschutz abschließen, der perfekt zu Ihnen passt. Sie zahlen nur den Schutz, den Sie wünschen und genießen die Vorteile eines Privatpatienten. Das GesundheitsKonzept ist speziell für freiwillig gesetzlich oder bereits anderweitig privat Krankenversicherte sinnvoll.
Private Krankenversicherung im Überblick
Für jeden den passenden Tarif
Mit der Krankenversicherung haben Sie einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz – von bereits guten Leistungen hin zu einem hochwertigen Versicherungsumfang. Außerdem können Sie die Versicherung anpassen, wenn sich Ihre Lebenssituation mal ändert.
Die Leistungen im Überblick
Sie entscheiden selbst, wie viel Leistung Ihnen wichtig ist.
- Komfort im Krankenhaus
- Kostenbeteiligung an Zahnersatz, Sehhilfen, Arzneimitteln etc.
- Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen
- Erstattung von Arzthonoraren über die Höchstsätze der Gebührenordnungen hinaus möglich
- Vereinbarung von unterschiedlichen Selbstbehalten: 0 Euro, 480 Euro, 960 Euro und 1.920 Euro. Selbstbehalt ist der Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zahlen muss.
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden ohne Anrechnung auf einen vereinbarten Selbstbehalt erstattet, wenn hierfür eine separate Rechnung ausgestellt wird.
Details zur privaten Krankenversicherung
Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung
Arbeitnehmer sind in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Möchten Sie also als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln, prüfen Sie vorher, ob Ihr Gehalt die JAEG dieses und nächstes Jahr überschreitet. Beachten Sie dabei auch, dass die Höhe der JAEG regelmäßig angepasst wird.
Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt auch für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt und für Mitarbeiter, die wegen eines Arbeitsplatzwechsels die JAEG im laufenden Kalenderjahr überschreiten. Selbstständige oder freiberuflich Tätige, zum Beispiel niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare, sowie Studenten und Beamte, können sich privat krankenversichern – unabhängig von ihrem Einkommen.
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- Rooming-in: Unterbringung der Eltern im Krankenzimmer eines versicherten Kindes.