- Hintergrundinfos
- Was Sie jetzt wissen müssen
- Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen
Was Sie jetzt wissen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen.
Hintergrundinfos
Wie haben es die Banken vorher gemacht?
Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.
Was genau bedeutet das für Sie?
Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen sowie über die aktuellen Leistungen und Entgelte zu erhalten. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- die Sonderbedingungen
- das Preis- und Leistungsverzeichnis
Fazit: Wir möchten die Geschäftsbeziehung wieder auf die gleichen Bedingungen bringen, wie sie vor dem Gerichtsurteil bereits galten. Die Preise sind gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten unverändert. Sofern wir abweichende Konditionen mit Ihnen individuell vereinbart haben, gelten diese auch nach Ihrer Zustimmung unverändert fort.
Was müssen Sie jetzt tun?
Ihr Zustimmung ist nun gefragt! Wichtig: An den bereits vereinbarten Konditionen ändert sich nichts. Lediglich die Zustimmungsart wird nochmal nachgeholt. In den kommenden Tagen erhalten Sie ein persönliches Anschreiben oder einen Hinweis in Ihrem OnlineBanking, wie Sie Ihre Zustimmung erteilen können.
Antworten auf Ihre Fragen
Vor Kurzem haben wir Sie – entweder schriftlich oder online - kontaktiert. Sie haben alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen automatisch in Ihrem OnlineBanking und in Ihrer VR Banking App bereitgestellt. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Dann schicken wir Ihnen unsere Entgelt- und Vertragsbedingungen per Post.
Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie. Jetzt Ihr OnlineBanking beantragen.
- Bequem per QR-Code scannen und freigeben
In Ihrem persönlichen Schreiben ist ein QR-Code, mit dem Sie bequem per Scan über Ihr mobiles Endgerät die Zustimmung erteilen können. Scannen Sie diesen einfach mit Ihrer Kamera oder einer entsprechenden App und stimmen Sie direkt zu.
- Per Formular
Sollten Sie die papierhafte Zustimmung bevorzugen, liegt Ihrem Brief ein Formular bei, das Sie gerne unterschrieben an uns zurücksenden können. Die zweite Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
- Per OnlineBanking
Alle OnlineBanking-Nutzer können in den kommenden Wochen nach dem Login ihre digitale Zustimmung erteilen.
- Per SB-Gerät
Die Zustimmung können Sie auch - falls es Ihnen angeboten wird - über ein SB-Geräte geben. Durch den Button "Zustimmung" können Sie Einwilligung erteilen.
Nein, Sie können Ihre Zustimmung auch zu einem späteren Zeitpunkt geben. Wir bitten Sie jedoch, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.
Unsere Bitte: Schonen Sie die Umwelt und antworten Sie bereits auf das erste Schreiben. Ergänzend können Sie auch das OnlineBanking mit dem elektronischen Postfach nutzen. Wir beraten Sie dazu gern.
Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.06.2022 Alle anderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns bleiben so, wie sie sind. Falls es Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung gibt, bleiben diese von unserer Vereinbarung unberührt.
Aktuell ist die Zustimmung für Minderjährige nicht notwendig, da bei der Kontoführung kein Entgelt berechnet wird.
Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind. Wir prüfen das im Einzelfall, da dies vom Umfang der erteilten Vollmacht abhängt. Ähnlich ist es bei Gemeinschaftskonten.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise den neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.
Sie haben noch weitere Fragen?
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.
- Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken