Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der VR Bank Metropolregion Nürnberg eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Ihr Vermittler

VR Bank Metropolregion Nürnberg eG
Bahnhofstraße 2
91413 Neustadt a.d. Aisch

Telefon: 0911 2370-0
Internet: www.vr-teilhaberbank.de
E-Mail: info@vr-teilhaberbank.de

Registrierungsnummer: D-IRMG-K1ITK-12

Vertreten durch den Vorstand:

Dirk Helmbrecht (Vorstandsvorsitzender)

Thomas Gimperlein (stv. Vorstandsvorsitzender)

Johannes Hofmann (stv. Vorstandsvorsitzender)

Markus Engelmeyer (Vorstandssprecher)

Klaus Gimperlein (Vorstandssprecher)

Hans-Peter Lechner

Günther Pfeufer

 

 

Wir sind als Versicherungsvertreter (Mehrfachvertreter) mit der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde der IHK für München und Oberbayern gemeldet und nach § 34 d Abs. 10 der Gewerbeordnung registriert.

Registerkontaktdaten

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Tel. 0180 600 58 50 (0,20 Euro pro Anruf). Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter der oben genannten Registrierungsnummer abgerufen werden.

Beratung und Vergütung

Der Vermittler bietet eine Beratung an. Dies gilt nicht, wenn die Vermittlung unter Nutzung einer Website des Vermittlers erfolgt, es sein denn, dort wird Beratung angeboten.
Der Vermittler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen keine Vergütung direkt vom Kunden, sondern Provisionen, sonstige Vergütungen oder andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie enthalten sind. Je nach vermitteltem Versicherungsvertrag kann die Vergütung auch aus einer Kombination der oben genannten Vergütungen bestehen.

Anschriften der Schlichtungsstellen

Sollten einmal Meinungsverschiedenheiten auftreten, können Sie sich an die neutralen und unabhängigen Schlichtungsstellen wenden:
 
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3 696 000
www.versicherungsombudsmann.de
 
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 255 0 444
www.pkv-ombudsmann.de

Unsere Beratungsgrundlage

Sie erhalten bei uns Produkte von:

  • Unternehmen der AllianzVersicherungsgruppe
  • Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.
  • JUNG, DMS & CIE. POOL Gesellschaft mbH
  • Unternehmen der Nürnberger Versicherungsgruppe
  • R+V Versicherungsgruppe
  • SDK-Unternehmensgruppe
  • Unternehmen der Versicherungskammer Bayern
     

Die Bank ist Versicherungsvertreter und kein Makler

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der VR Bank Metropolregion Nürnberg eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.