Ich möchte das Engagement der VR meine Bank eG GenossenschaftsStiftung mit einer Spende oder Zustiftung unterstützen.
Was ist der Unterschied:
- Eine Spende wird, gemeinsam mit den Zinserträgen aus dem Stiftungskapital, in voller Höhe bei der nächsten Spendenübergabe mit ausgeschüttet (lt. § 5, Abs. 1, Ziffer 2).
- Eine Zustiftung erhöht das bestehende Stiftungskapital dauerhaft, d. h. nur die aus dem Kapital erzielten Zinserträge werden ausgeschüttet. Zustiftungen sind ab 200 Euro möglich; ab 500 Euro wird eine Stiftertafel an einer Bankfiliale angebracht (Zuführung auf das Grundstockvermögen § 4, Abs. 2, Ziffer 1).