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BonusSparplan

Sparen mit steigendem Bonus. 

Wir belohnen Ihr Durchhaltevermögen: Bei unserem BonusSparplan profitieren Sie von einem festen Zins und einem Bonus, der mit zunehmender Spardauer wächst. Die monatlichen Sparbeiträge bleiben konstant – das sorgt für eine verlässliche Planung über die gesamte Laufzeit. Je länger Sie sparen, desto höher ist Ihr Bonus. 

Kurz und kompakt

  •  Beim Bonussparen profitieren Sparerinnen und Sparer von festen Zinsen sowie einem Bonus, der mit zunehmender Spardauer wächst.
  •  Die Sparbeiträge sind monatlich konstant, was eine verlässliche Planung über die gesamte Laufzeit ermöglicht.
  •  Je länger der Sparzeitraum gewählt wird, desto höher fällt der zusätzliche Bonus am Ende der Laufzeit aus.
Konditionen
Fester Zinssatz0,50 % p.a. (Nominalzins)
Produktdaten
Monatliche Rate

mindestens 25 Euro,

maximal 500 Euro

Anlagedauer7 Jahre
Kündigungsfrist3 Monate
Kündigungssperrfrist24 Monate
Zins-/Bonuszahlungjährlich zum 30.12.; die Bonuszahlung erfolgt erstmals zum 30.12. des ersten vollen Kalenderjahres
 
Bonus auf Raten
1,00 %der 1. - 12. Monatsrate

1. Ansparjahr

2,00 %der 13. - 24. Monatsrate2. Ansparjahr
4,00 %der 25. - 36. Monatsrate3. Ansparjahr
6,00 %der 37. - 48. Monatsrate4. Ansparjahr
8,00 %der 49. - 60. Monatsrate5. Ansparjahr
10,00 %der 61. - 72. Monatsrate6. Ansparjahr
12,00 %der 73. - 84. Monatsrate7. Ansparjahr

FAQ's

Wie lange kann ich höchstens sparen?

Die maximale Vertragsdauer beim Bonussparen beträgt 7 Jahre. Danach endet die Sparvereinbarung. Bei Fälligkeit wird das Guthaben auf ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist umgestellt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen betreffen Sie nur, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Raiffeisenbank führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch die anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag – fällt auch keine Kirchensteuer an.