Neues Gesetz zur Regelung der Verbraucherrechte
Änderung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie seit dem 13.06.2014
Der Gesetzgeber räumt bei allen Dienstleistungen die per Fax, Telefon, E-Mail, Internet oder über dem Postweg zustande kommen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Somit sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihr Widerrufsrecht zu belehren und ihnen eine Widerrufsbelehrung in Textform (der Text der Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben * ) zu übermitteln.
Hintergrund ist ein Schutz der Verbraucher, an sich ein positiver Grundgedanke, der jedoch zu ein wenig mehr Bürokratie führt.
Wir sind verfpflichtet zu dokumentieren, dass Sie sich als Kunde über das Widerrufsrecht im Klaren sind. Wir benötigen somit Ihre Bestätigung, bevor wir Ihnen z.B. das Exposé mit den Adressdaten zukommen lassen.
Ganz wichtig:
Inhaltlich hat sich an unserer Leistung für Sie nichts geändert. Die Zusendung von Exposés sowie Besichtigungen bleiben weiterhin für Sie völlig kostenlos. Wie bisher entstehen für Sie wirklich nur dann Kosten, wenn es tatsächlich zum notariellen Kaufvertragsabschluss für eine von uns nachgewiesene oder vermittelte Immobilie kommt.