Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, wenn Sie beispielweise Ihre vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers in einen Bausparvertrag oder Aktienfonds sparen.
Was Sie bekommen?
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, wenn Sie beispielweise Ihre vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers in einen Bausparvertrag oder Aktienfonds sparen.
Was Sie bekommen?
staatliche Förderung | ||
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Sparart | in % | in EUR |
Bausparen* (470 EUR p.a.) | 9 | 43,00 |
Aktienfonds* (400 EUR p.a.) | 20 | 80,00 |
AVWL1 (z.B. 319,08 EUR p.a. bzw. 159,48 EUR p.a.) |
Es gelten folgende Einkommensgrenzen2:
* Alleinstehende: 40.000 EUR, Verheiratete: 80.000 EUR
Sie kriegen nicht genug vom Bausparen? Verständlich! Denn beim Bausparen bekommen Sie vom Staat ja zusätzlich noch die Wohnungsbauprämie geschenkt.
Wie viel?
staatliche Förderung | ||
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ab 16 Jahre | in % | in EUR |
Ledige (700 EUR p.a.) | 10 | 70 |
Verheiratete (1400 EUR p.a.) | 10 | 140 |
AVWL1 (z.B. 319,08 EUR p.a. bzw. 159,48 EUR p.a.) |
Es gelten folgende Einkommensgrenzen2:
* Alleinstehende: 35.000 EUR / Verheiratete: 70.000 EUR
Wohnungsbauprämie gibt es bei ab 2009 neu abgeschlossenen Bausparverträgen nur, wenn die Mittel wohnwirtschaftlich verwendet werden.
Ausnahme: Abschluss ab 2009 bei unter 25-Jährigen einmalig freie Verwendung der Mittel
Was ist denn nochmal Riestern? Ach genau, Ihre zusätzliche Altersvorsorge. Auch hier lässt sich der Staat nicht lumpen.
Tatsächlich?
Grundzulage pro Jahr | alleinstehend 175,00 EUR |
verheiratet 350,00 EUR |
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Kinderzulage pro Kind | 185,00 EUR | |
Kinderzulage für Neugeborene ab 01.01.2008 |
300,00 EUR | |
Berufseinsteiger-Bonus ab 2008* |
200,00 EUR |
Zum Erhalt der Zulage ist ein Eigenbetrag zu leisten, der sich am Einkommen orientiert und je nach Kinderzahl reduziert. Bei höherem Einkommen kann sich durch den Sonderausgabenabzug eine zusätzliche Steuerersparnis ergeben.
* Alle unmittelbar Zulagenberechtigten, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ab 2008 einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 EUR.
Keine Angst, als Selbstständige/r profitieren Sie natürlich auch von Ihrer Rürup Rente.
Klingt gut?
Steuerersparnis | |
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Beitrag zur Basisrente | 2.400,00 EUR |
2023: 100 % des Beitrags abzugsfähig* | 2.400,00 EUR |
Steuerersparnis** | ca. 600,00 EUR |
Nettoaufwand | ca. 1.800,00 EUR |
* In 2023 max. aus 26.528,00 EUR bzw. 53.056,00 EUR
** Bruttoeinkommen: 35.000,00 EUR, angenommener Steuersatz ca. 25 % (inkl. KiSt)
Noch mehr für die Altersvorsorge? Na klar! Denn Ihr Sparen in die betriebliche Altersvorsorge wird ebenfalls vom Staat belohnt.
In Zahlen?
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auch langfristig! | |
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Beitrag zu einer Direktversicherung** | p.a. 1.200,00 EUR |
Steuerersparnis* (ESt, Soli, KiSt Bayern) |
314,00 EUR |
Sozialversicherungsersparnis | ca. 241,00 EUR |
Nettoaufwand | ca. 645,00 EUR |
* Arbeitnehmer, 36.000 EUR Jahresbruttoeinkommen ledig
** maximal 3.312,00 EUR jährlich; evtl. +15% Arbeitgeberzuschuss
Sie wissen, wie schwierig ein Pflegefall für den Betroffenen, aber auch die Angehörigen ist? Um im Bedarfsfall finanziell abgesichert zu sein, lohnt sich eine Pflegeversicherung. Das Beste: Der Staat gibt noch etwas dazu.
Das kann doch nicht sein oder?
Absicherung | Monatliche Leistung in Pflegegrad 3 stationär |
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Gesetzliche Pflegepflichtversicherung (Beitrag einkommensabhängig) |
1.262,00 EUR* |
Staatliche Förderung Pflege-Bahr (11,80 EUR Eigenanteil / 5 EUR Zuschuss) |
300,00 EUR* |
Private Vorsorge (Beitrag ca. 23 EUR) | 900,00 EUR* |
Der Staat beteiligt sich mit monatlich 5 EUR, so dass für nur 34,80 EUR Eigenbetrag im Monat die Versorgungslücke größtenteils geschlossen werden kann. (Gesamtleistung 2.462,00 EUR monatlich)
* Beispiel für eine 40-jährige Person mit aktuell 3.119,00 EUR Pflegebedarf
1) Einzelne Tarifverträge (z.B. Eisen-, Metall- und Elektroindustrie, chemische Industrie) gewähren den Arbeitnehmern anstatt vermögenswirksamer Leistungen VL jetzt Zuzahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge (siehe „Betriebliche Altersvorsorge“) oder altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL zur Anlage in einem Riester-Vertrag (siehe „Zulagen Riester-Rente“). Der Förderbetrag des Arbeitgebers beträgt z.B. 319,08 EUR p.a. und bei Auszubildenden 159,43 EUR p.a.
2) Maßgebend ist das im Einkommensteuerbescheid zur Berechnung des Solidaritätszuschlags zugrund liegende zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. In dieser Summe sind die Kinderfreibeträge berücksichtigt. Brutto dürfen Sie wegen der steuerlichen Freibeträge auch deutlich mehr verdienen.