Staatliche Förderungen

Jetzt handeln und Geld sichern!

Arbeitsnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, wenn Sie beispielweise Ihre vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers in einen Bausparvertrag oder Aktienfonds sparen.

Was Sie bekommen?

  staatliche Förderung
Sparart in % in EUR
Bausparen* (470 EUR p.a.) 9 43,00
Aktienfonds* (400 EUR p.a.) 20 80,00
AVWL1 (z.B. 319,08 EUR p.a. bzw. 159,48 EUR p.a.)

Es gelten folgende Einkommensgrenzen2:
* Alleinstehende: 40.000 EUR, Verheiratete: 80.000 EUR

Wohnungsbauprämie

Sie kriegen nicht genug vom Bausparen? Verständlich! Denn beim Bausparen bekommen Sie vom Staat ja zusätzlich noch die Wohnungsbauprämie geschenkt.

Wie viel?

  staatliche Förderung
ab 16 Jahre in % in EUR
Ledige (700 EUR p.a.) 10 70
Verheiratete (1400 EUR p.a.) 10 140
AVWL1 (z.B. 319,08 EUR p.a. bzw. 159,48 EUR p.a.)

Es gelten folgende Einkommensgrenzen2:
* Alleinstehende: 35.000 EUR / Verheiratete: 70.000 EUR
Wohnungsbauprämie gibt es bei ab 2009 neu abgeschlossenen Bausparverträgen nur, wenn die Mittel wohnwirtschaftlich verwendet werden.
Ausnahme: Abschluss ab 2009 bei unter 25-Jährigen einmalig freie Verwendung der Mittel

Zulagen Riester-Rente

Was ist denn nochmal Riestern? Ach genau, Ihre zusätzliche Altersvorsorge. Auch hier lässt sich der Staat nicht lumpen.

Tatsächlich?

Grundzulage pro Jahr alleinstehend
175,00 EUR
verheiratet
350,00 EUR
Kinderzulage pro Kind 185,00 EUR
Kinderzulage für Neugeborene
ab 01.01.2008
300,00 EUR
Berufseinsteiger-Bonus
ab 2008*
200,00 EUR

Zum Erhalt der Zulage ist ein Eigenbetrag zu leisten, der sich am Einkommen orientiert und je nach Kinderzahl reduziert. Bei höherem Einkommen kann sich durch den Sonderausgabenabzug eine zusätzliche Steuerersparnis ergeben.
* Alle unmittelbar Zulagenberechtigten, die zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ab 2008 einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 EUR.

Rürup (Basis) Rente

Keine Angst, als Selbstständige/r profitieren Sie natürlich auch von Ihrer Rürup Rente.

Klingt gut?

Steuerersparnis
Beitrag zur Basisrente 2.400,00 EUR
2023: 100 % des Beitrags abzugsfähig* 2.400,00 EUR
Steuerersparnis** ca. 600,00 EUR
Nettoaufwand ca. 1.800,00 EUR

* In 2023 max. aus 26.528,00 EUR bzw. 53.056,00 EUR
** Bruttoeinkommen: 35.000,00 EUR, angenommener Steuersatz ca. 25 % (inkl. KiSt)

Betriebliche Altersvorsorge

Noch mehr für die Altersvorsorge? Na klar! Denn Ihr Sparen in die betriebliche Altersvorsorge wird ebenfalls vom Staat belohnt.

In Zahlen?

Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auch langfristig!
Beitrag zu einer Direktversicherung**  p.a. 1.200,00 EUR
Steuerersparnis*
(ESt, Soli, KiSt Bayern)
314,00 EUR
Sozialversicherungsersparnis ca. 241,00 EUR
Nettoaufwand ca. 645,00 EUR

* Arbeitnehmer, 36.000 EUR Jahresbruttoeinkommen ledig
** maximal 3.312,00 EUR jährlich; evtl. +15% Arbeitgeberzuschuss

FörderPflege (Pflege-Bahr)

Sie wissen, wie schwierig ein Pflegefall für den Betroffenen, aber auch die Angehörigen ist? Um im Bedarfsfall finanziell abgesichert zu sein, lohnt sich eine Pflegeversicherung. Das Beste: Der Staat gibt noch etwas dazu.

Das kann doch nicht sein oder?

Absicherung Monatliche Leistung in Pflegegrad 3 stationär
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
(Beitrag einkommensabhängig)
1.262,00 EUR*
Staatliche Förderung Pflege-Bahr
(11,80 EUR Eigenanteil / 5 EUR Zuschuss)
300,00 EUR*
Private Vorsorge (Beitrag ca. 23 EUR) 900,00 EUR*

Der Staat beteiligt sich mit monatlich 5 EUR, so dass für nur 34,80 EUR Eigenbetrag im Monat die Versorgungslücke größtenteils geschlossen werden kann. (Gesamtleistung 2.462,00 EUR monatlich)

* Beispiel für eine 40-jährige Person mit aktuell 3.119,00 EUR Pflegebedarf

1) Einzelne Tarifverträge (z.B. Eisen-, Metall- und Elektroindustrie, chemische Industrie) gewähren den Arbeitnehmern anstatt vermögenswirksamer Leistungen VL jetzt Zuzahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge (siehe „Betriebliche Altersvorsorge“) oder altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL zur Anlage in einem Riester-Vertrag (siehe „Zulagen Riester-Rente“). Der Förderbetrag des Arbeitgebers beträgt z.B. 319,08 EUR p.a. und bei Auszubildenden 159,43 EUR p.a.

2) Maßgebend ist das im Einkommensteuerbescheid zur Berechnung des Solidaritätszuschlags zugrund liegende zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs. In dieser Summe sind die Kinderfreibeträge berücksichtigt. Brutto dürfen Sie wegen der steuerlichen Freibeträge auch deutlich mehr verdienen.